Von der ersten Idee bis zur Eröffnung –
der zuverlässige Partner für Ihre Friseureinrichtungen

Beleuchtung

PVS Design plant und liefert ausschließlich Leuchten, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Licht ist ein wichtiges Werkzeug, damit Einkaufen zum sinnlichen Erlebnis wird. Es schafft Atmosphäre, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Waren, lockt zum Betreten eines Geschäfts, verlängert die Aufenthaltsdauer der Kunden und stimuliert Ihr Konsumverhalten.

Die Leuchtmittel mit ihren differenzierten Eigenschaften, wie Lichtfarbe und Farbwiedergabe, zusammen mit Kontrasten und Lichtverteilung, entscheiden darüber, wie die Raumatmosphäre auf die Kunden wirkt. Dies erfordert unterschiedliche Beleuchtungsstärken.

Bei der Lichtplanung muss die Farbe des gewählten Bodenbelages, das Einrichtungsdesign, die Wand- und Deckengestaltung ebenso wie die Helligkeit der Umgebung mit bedacht werden.

Helligkeitskontraste sorgen dafür, dass aus dem Licht zum Sehen ein Licht zum Hinsehen wird  – Licht soll emotional berühren.

Grundgrößen für die Lichttechnik sind:

  • Lichtstrom
  • Lichtausbeute
  • Lichtstärke
  • Leuchtdichte
  • Beleuchtungsstärke
  • Reflexionsgrad
  • Blendfaktor
  • Lichtfarben
  • Farbwiedergabe
  • Wartungswert
  • Wartungsfaktor
  • Leuchtenbetriebswirkungsgrad
  • CE-Kennzeichnung
  • ENEC / VDE Prüfzeichen
  • GS-Prüfzeichen
  • Schutzarten
  • Schutzklassen

Die Beleuchtungsanforderung für Arbeitsräume, Arbeitsplätze und Tätigkeiten ist in der ASR A3.4 (Technische Regel für Arbeitsstätten) geregelt.
Für den Bereich Haarpflege ist unter 12.1 der Mindestwert für die Beleuchtungsstärke mit 500 lux sowie der Mindestwert für den Farbwiedergabeindex mit RA= 90 angegeben. Diese Werte müssen zwingend eingehalten werden.

Peter Valentin Sack
Architekt

Showroom Friseureinrichtungen
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